Erbrecht

Vorausschauen

Es fällt normalerweise nicht leicht, Regelungen für den Fall des Todes zu treffen. Verständlicherweise wird die Möglichkeit verdrängt, dass man einmal sterben wird.

Es zeugt deshalb von Weitsicht und Mut, wenn man zu Lebzeiten regelt, was im Todesfall mit dem Vermögen geschehen soll. Damit gestaltet man auch die Zukunft mit.

Die Regelung des Erbes hat zudem den Vorteil, dass sie persönlich entlastet. Zum einen hat man die Gewähr, das Nötige getan zu haben. Und man kann sich dann wieder besser auf die Gegenwart konzentrieren.

Den Ehegatten absichern

Ein Hauptanliegen von Ehepaaren bildet oft die wirtschaftliche und rechtliche Absicherung des überlebenden Partners. Dies gilt auch bei andern Formen der Partnerschaft.

Für Ehegatten bildet eine Kombination von ehe- und erbrechtlichen Anordnungen häufig die beste Lösung.

Auch Fragen betreffend Grundeigentum, Versicherungsleistungen und Vollmachten können von Bedeutung sein.

Kinder und weitere Nachkommen

Kinder und weitere Nachkommen (bei Vorversterben der Kinder) sind im Erbrecht pflichtteilsgeschützt. Die Zuweisung des Nachlasses an Ehegatten, Kinder und weitere Nachkommen bedarf daher einer klaren, gesetzeskonformen Lösung. Es bestehen Gestaltungsspielräume auf beide Seiten hin.

Andere Erben und Vermächtnisnehmer

Auch weiter entfernte Verwandte oder Dritte können erbrechtlich bedacht werden. Eine Schranke bilden die Pflichtteilsrechte. Es können auch Nacherben und Nachvermächtnisnehmer benannt werden.

Termin vereinbaren

Unternehmensnachfolge

Im Falle von Familienunternehmen ist es unerlässlich, die Zukunft des Unternehmens für den Fall des Versterbens eines oder mehrerer Inhaber zu regeln. Es ist sicherzustellen, dass das Unternehmen bei einem Todesfall weiter funktionieren kann. Die Weitergabe von Eigentums- und Kontrollrechten sowie der Ausgleich zwischen verschiedenen Erben mit eventuell unterschiedlichen Anliegen sind zu regeln. Gerichtliche Auseinandersetzungen müssen verhindert werden.

Willensvollstreckung

Die Erblasserin und der Erblasser können testamentarisch einen Willensvollstrecker einsetzen. Dieser kann eine Vereinfachung und Entlastung für die Erben sein, wenn es darum geht, den Nachlass abzuwickeln und zu teilen.

Überblick

Erben ist ein komplexer Prozess. Neben der rein erbrechtlichen Regelung können weitere Aspekte wichtig sein, z.B.

  • Steuer-Planung, -Umsetzung und –Controlling
  • Finanzplanung und Vermögensverwaltung
  • Versicherungen
  • Vollmachten
  • Bankkonten
  • Anordnungen für den Fall von Krankheit/Unfall und Urteilsunfähigkeit
  • Unternehmensführung
  • Ausbildungsplanung für die Kinder
  • Altersresidenz
  • Wohnsitznahme und Grundstückkauf
  • Zuwendungen für wohltätige Zwecke

Spezialist für Erbrecht

Als Spezialist für Erbrecht freue ich mich, erbrechtliche Fragestellungen massgeschneidert zu lösen.